Befristete VertretungsverträgeLängerfristige Vertretungsfälle an den Schulen (ab sechs Wochen) werden von den Staatlichen Schulämtern organisiert.
Wenn Sie Interesse haben, sich in diesem Bereich als Lehrkraft einzubringen, wenden Sie sich bitte direkt an die Staatlichen Schulämter. Eine abgeschlossene Lehrerausbildung ist nicht zwingend erforderlich. |