Ein Quereinstieg in den hessischen Schuldienst ist auf zwei Wegen möglich:
Klassischer Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Diese Quereinstiegsmöglichkeit existiert bereits seit mehreren Jahren und ist in Teilbereichen dieser Lehrämter möglich:
Lehramt an beruflichen Schulen
Lehramt an Gymnasien
Lehramt an Haupt- und Realschulen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein fachlich passender universitärer Studienabschluss einer ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden und die Bewerberin / der Bewerber direkt in das Referendariat eintreten. Nach erfolgreichem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ist eine Bewerbung in den Schuldienst im Rahmen der üblichen Bewerbungsverfahren möglich.
Mindestvoraussetzungen:
- Universitärer Studienabschluss (Diplom II oder vergleichbar) in einem festgelegten Mangelfach.
- Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein zweites Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
- Ein Lebensalter von in der Regel nicht höher als 40 Jahren, maximal 45 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Besonderes berufsbegleitendes Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation (NEU!)
Die "Verordnung über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation" schafft zusätzlich und als Ergänzung zu den bestehenden Verfahren der Lehrkräfteausbildung die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Qualifizierung, an deren Ende der Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation steht. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang §2, der die genauen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Interessenentenliste beschreibt.
Zulassungsvoraussetzungen:
- ein universitärer Abschluss, aus dem in der Regel zwei verschiedene Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Fachrichtung oder zwei Fachrichtungen aus dem jeweils für das gleichzusetzende Lehramt gültigen Fächerkanon ableitbar sind,
- eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im studierten Berufsfeld, das sich auf den schulischen Mangel beziehen muss.
Weitere Informationen erhalten Sie hier auf den Seiten des Amtes für Lehrerbildung.
Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Quereinstieg nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen eines vorangegangenen Studiums auf ein Lehramtsstudium anrechnen zu lassen. Die Prüfungsstellen des Amts für Lehrerbildung halten im Internet entsprechende Antragsformulare bereit.
Weitere Informationen finden Sie hier .