hessen.de - Befristete Vertretungsverträge
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Befristete Vertretungsverträge

Längerfristige Vertretungsfälle an den Schulen (ab sechs Wochen) werden von den Staatlichen Schulämtern organisiert.

Wenn Sie Interesse haben, sich in diesem Bereich als Lehrkraft einzubringen, wenden Sie sich bitte direkt an die Staatlichen Schulämter. Eine abgeschlossene Lehrerausbildung ist nicht zwingend erforderlich.


Links zum Thema:
Staatliche Schulämter
Übersicht über die Staatlichen Schulämter in Hessen
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