30.06.2010 - Pressemitteilung
Schulen, die vom Schuljahr 2011/2012 an nach dem neuen Konzept der Mittelstufenschule arbeiten wollen, können ab sofort eine entsprechende Änderung ihrer Organisationsform bei dem jeweiligen Schulträger für Schulen folgender Schulformen beantragen:
- Haupt- und Realschule,
- Haupt- und Realschule mit Förderstufe,
- Grund-, Haupt- und Realschule,
- Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe.
Voraussetzung ist, dass folgende organisatorischen Rahmenbedingungen erfüllt sind:
1) Die allgemeinbildende Schule hat zum Zeitpunkt der Organisationsänderung mindestens eine pädagogische Mittagsbetreuung oder ist eine offene, teilgebundene oder gebundene Ganztagsschule.
2) Der Schulträger der allgemeinbildenden Schule legt eine Prognose für die Folgejahre vor, aus der die Entwicklung der Schülerzahlen hervorgeht. Die Schulen müssen in der Jahrgangsstufe 5 mindestens zweizügig sein. Von der Jahrgangsstufe 8 an muss für den mittleren Bildungsgang ebenfalls mindestens eine Zweizügigkeit gegeben sein.
Kooperationspartner der allgemeinbildenden Schulen sind berufsbildende Schulen, die in der Regel verschiedene Berufsfelder in der regionalen Zuständigkeit anbieten. Diese müssen für eine erfolgreiche Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
1) Die allgemeinbildende Schule und die berufsbildende(n) Schule(n) schließen eine Kooperationsvereinbarung. In dieser sind sowohl die organisatorischen, personellen und sächlichen Rahmenbedingungen als auch die Berufsfelder des berufsbildenden Unterrichts zu regeln.
2) Die kooperierenden Schulen entwickeln Curricula zu den genannten Berufsfeldern und legen diese spätestens am Ende des zweiten Schuljahres nach Genehmigung der Organisationsänderung dem Staatlichen Schulamt vor.
3) Die kooperierenden Schulen haben ein Konzept zum kompetenzorientierten Lernen und zur nachhaltigen individuellen Förderung.
4) Die allgemeinbildende Schule hat ein Curriculum zur Berufsorientierung gemäß den Standards der landesweiten Strategie zur Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen (OloV).
Die Planung des Kultusministeriums sieht vor, dass pro Schulaufsichtsbereich im ersten Schritt möglichst vier Schulen Mittelstufenschulen werden sollen. Beabsichtigt ist, dabei den allgemeinbildenden Schulen Vorrang zu gewähren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder einen genehmigten Schulversuch durchführen, der dem Konzept der Mittelstufenschule weitgehend entspricht, oder die Unterrichtskooperationen mit berufsbildenden Schulen unterhalten, oder die Sch(ule)u(nd)B(eruf)-Standorte sind.
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