Einstellung in den hessischen Schuldienst als ausgebildete Lehrerin / ausgebildeter LehrerAllgemeines zu den Einstellungsverfahren
Das Einstellungsverfahren richtet sich nach den im Erlass vom 19.01.2010 (Amtsblatt Nr. 03/2010) herausgegebenen Richtlinien. Danach werden Einstellungen in den hessischen Schuldienst im Rahmen der nach dem Landeshaushalt verfügbaren Stellen und Mittel, nach dem schulischen Fachbedarf sowie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.
Die Einstellungen in den hessischen Schuldienst erfolgen in der Regel im Beamtenverhältnis mit ganzer Stelle. Einstellungstermin ist grundsätzlich drei Wochentage vor Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr und am 1. Februar. Im Rahmen der vorhandenen Stellen können bei Fachbedarf Einstellungen auch jederzeit erfolgen.
Die Einstellungen in den hessischen Schuldienst erfolgen in der Regel im Beamtenverhältnis mit ganzer Stelle. Die Auswahl kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen:
 |