Hessen Logo Hessisches Kultusministerium hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Quereinstieg ins Referendariat

Zugangsvoraussetzungen für einen Quereinstieg ins Referendariat


Ein Quereinstieg in das Referendariat ist in so genannten Mangelfächern bzw. beruflichen Mangelfachrichtungen möglich. Damit sind Fächer und berufliche Fachrichtungen gemeint, in denen hessenweit dauerhaft zu wenige ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen.

Einstellungsvoraussetzung ist in jedem Fall ein universitärer Studienabschluss in dem genannten Fach bzw. in der beruflichen Fachrichtung. Außerdem muss aus dem Studium heraus ein zweites Fach zuerkennbar sein. Das Höchstalter für Bewerberinnen und Bewerber liegt in der Regel bei 40 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung. In besonderen Mangelsituationen können Bewerberinnen und Bewerber bis maximal 45 Jahren berücksichtigt werden.

Die Bewerbungswege sind je nach Lehramt unterschiedlich. Gemeinsam ist allen Fällen, dass die Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt. Ein erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst (Zweite Staatsprüfung) ermöglicht die Teilnahme an den Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den hessischen Schuldienst. Sollte sich die persönliche Lebensplanung ändern, ist später i.d.R. auch eine Bewerbung bzw. Versetzung in ein anderes Bundesland möglich.

Quereinstiegsmöglichkeiten ins Referendariat bestehen nur in den nachstehend aufgeführten Lehrämtern.

1. Berufliche Schulen

Für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen stehen landesweit pro Einstellungstermin und beruflicher Fachrichtung maximal die folgenden Stellenzahlen zur Verfügung:

Quereinstieg Berufliche Schulen

Berufliche Fachrichtung

max. Anzahl
Metalltechnik  25
Elektrotechnik  15
Bautechnik  --*
Holztechnik  --*
Drucktechnik  --*
Chemie-, Biologie- und Physiktechnik   8
Wirtschaft und Verwaltung mit Informatik  --*
Informatik  15
Ernährung und Hauswirtschaft   5
Gesundheit   4
Textiltechnik und Bekleidung  --*
Körperpflege  --*
Agrarwirtschaft  --*
Farbtechnik und Raumgestaltung  --*
Sozialpädagogik  20

Im Rahmen dieses Stellenkontingentes können die Staatlichen Schulämter bei Bedarf Stellen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ausschreiben. In Fachrichtungen mit Sternchenvermerk (--*) können nur in besonderen Einzelfällen Stellen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ausgeschrieben werden.

Diese Stellenausschreibungen werden zum Einstellungstermin 1. Februar in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli des Vorjahres und zum Einstellungstermin 1. August in der Zeit vom 1. Dezember des Vorjahres bis 15. Januar in der Stellendatenbank veröffentlicht, die Sie unter „Informationen für Sie“ > „Stellenausschreibungen“ im Verfahren „Quereinsteiger-Ausschreibungsverfahren“ finden.

Bewerben kann sich auf die entsprechenden Stellenausschreibungen, wer die folgenden formalen Mindestvoraussetzungen erfüllt:

  1. Universitärer Studienabschluss (Diplom II oder vergleichbar) im festgelegten Mangelfach, der mindestens mit der Gesamtnote "befriedigend" bewertet wurde.
  2. Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein zweites Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann. Besonders erwünschte Fächer sind: ev./kath. Religion, Physik, Mathematik, Chemie.
  3. Ein Lebensalter von in der Regel nicht höher als 40 Jahren, maximal 45 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.

Einschlägige Berufserfahrungen sind erwünscht.
Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Ausschreibungstexten zu entnehmen.

Für einen Quereinstieg in den sozialpädagogischen / sozialpflegerischen Bereich müssen folgende formale Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:

  1. Universitärer Studienabschluss (Diplom II) zur Diplom-Pädagogin / zum Diplom-Pädagogen mit dem Studienschwerpunkt / der Studienrichtung "Sozialpädagogik" mit mindestens befriedigenden Leistungen.
  2. Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein zweites Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
  3. Ein Lebensalter von in der Regel nicht höher als 40 Jahren, maximal 45 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.
  4. Nachweis einer zweijährigen qualifizierten Berufstätigkeit im Bereich der Arbeit mit Kindern und / oder Jugendlichen (z.B. in Kindergärten), vorzugsweise nach dem Studium.

Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Ausschreibungstexten zu entnehmen.


Die formlosen Bewerbungen sind unter Angabe der Stellenausschreibungs-Nummer und unter Beifügung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, in einfacher Ausfertigung an das

Amt für Lehrerbildung
– Abt. I – 
Holländische Str. 141
34127 Kassel
Tel. 0561/80780
Fax: 0561/8078145

zu senden.

Bewerbungsschluss ist der 15. Januar bzw. der 15. Juli eines jeden Jahres. Maßgebend ist der Eingang der Bewerbung bei dem Amt für Lehrerbildung (AfL), nicht der Poststempel.

Für die formal geeigneten Bewerberinnen und Bewerber finden Eignungsüberprüfungen in den Studienseminaren statt. Die ausgewählte Bewerberin / der ausgewählte Bewerber wird in den pädagogischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Bei Einstellung erfolgt die Anerkennung des universitären Diploms als gleichwertig der Ersten Staatsprüfung.


2. Hauptschulen und Realschulen

Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist in den Mangelfächern Physik, Chemie, Musik, Informatik, Ethik möglich.

Dafür gelten folgende Mindest-Voraussetzungen:

  1. Ein universitäres Diplom in einem der festgelegten Mangelfächer (mindestens 8-semestriges Studium/Abschluss Diplom II mit mindestens befriedigenden Leistungen).
  2. Daneben muss über die Studien- und Prüfungsleistungen ein zweites Unterrichtsfach feststellbar und anerkennbar sein.
  3. Grundsätzlich sollte das Alter nicht über 40 Jahren liegen.


Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erfolgen nicht über konkrete Stellenausschreibungen, sondern auf einem vergleichbaren Weg wie für die Bewerberinnen und Bewerber mit regulärer Erster Staatsprüfung.

Bewerbungsschluss ist der 1.4. und 1.10. eines jeden Jahres. Maßgebend ist der Eingang der Bewerbung bei dem Amt für Lehrerbildung (AfL), nicht der Poststempel. Den Bewerbungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen beiliegen. Nachreichfristen für die Vorlage der Zeugnisse gelten für diesen Personenkreis nicht.

Die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie im Bereich "Aus- und Weiterbildung" unter "Referendariat". Die Formulare sind soweit wie möglich auszufüllen; Felder, die sich auf die Erste Staatsprüfung beziehen, bleiben frei. Außer dem Zeugnis der Diplom-Prüfung/Diplom II ist der Bewerbung zwecks Feststellung und Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im zweiten Unterrichtsfach auch das Zeugnis der Diplom-Vorprüfung/Diplom I beizufügen.

Nach positiver Feststellung der formalen und fachlichen Voraussetzungen und erfolgreicher Teilnahme an einer Eignungsüberprüfung, die durch ein vom AfL beauftragtes Studienseminar durchgeführt wird, wird die Bewerberin/der Bewerber in das Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst aufgenommen.

Aus einer positiv verlaufenen Eignungsüberprüfung ist jedoch kein Anspruch auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst abzuleiten; Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung sind vorrangig zu berücksichtigen.

Bei Einstellung erfolgt eine Anerkennung des universitären Diploms als gleichwertig der Ersten Staatsprüfung.

3. Gymnasien

Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist in den Mangelfächern Physik, Latein, Musik und Chemie möglich.

Für Physik gelten folgende Mindest-Voraussetzungen:

  1. Ein universitärer Studienabschluss in Physik (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II oder vergleichbar mit mindestens guten Leistungen).
  2. Daneben muss über die Studien- und Prüfungsleistungen ein auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe ausgerichtetes zweites Unterrichtsfach feststellbar sein (in der Regel Mathematik). Hierfür müssen Studienleistungen in den Bereichen Analysis I und II und Lineare Algebra sowie aus den Bereichen der Stochastik, der numerischen Mathematik oder der anwendungsbezogenen Mathematik nachgewiesen werden.
  3. IT-Kenntnisse sollten mitgebracht werden.
  4. Grundsätzlich sollte das Alter nicht über 40 Jahren liegen.

Für Latein gelten folgende Mindest-Voraussetzungen:

  1. Ein universitärer Studienabschluss (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II oder vergleichbar mit mindestens befriedigenden Leistungen) in einem Studiengang mit umfangreichen Latein-Inhalten (i.d.R. nur bei Althistorik gegeben; das Latinum oder der Nachweis von elementaren Lateinkenntnissen über einen Proseminarschein (z.B. im Rahmen des Geschichtsstudiums) sind nicht ausreichend).
  2. Daneben muss über die Studien- und Prüfungsleistungen ein auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe ausgerichtetes zweites Unterrichtsfach feststellbar und anerkennbar sein.
  3. Grundsätzlich sollte das Alter nicht über 40 Jahren liegen.

Für Chemie gelten folgende Mindest-Voraussetzungen:

  1. Ein universitärer Studienabschluss in Chemie (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II oder vergleichbar mit mindestens guten Leistungen).
  2. Daneben muss über die Studien- und Prüfungsleistungen ein auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe ausgerichtetes zweites Unterrichtsfach feststellbar und anerkennbar sein.
  3. Grundsätzlich sollte das Alter nicht über 40 Jahren liegen.

Für Musik gelten folgende Mindest-Voraussetzungen:

  1. Ein universitärer Studienabschluss in Musik mit mindestens guten Leistungen.
  2. Daneben muss über die Studien- und Prüfungsleistungen ein zweites Unterrichtsfach feststellbar und anerkennbar sein, das mindestens den Anforderungen für den Unterricht bis Klasse 10 entspricht.
  3. Grundsätzlich sollte das Alter nicht über 40 Jahren liegen.

Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erfolgen nicht über konkrete Stellenausschreibungen, sondern auf einem vergleichbaren Weg wie für die Bewerberinnen und Bewerber mit regulärer Erster Staatsprüfung.

Bewerbungsschluss ist der 1.4. und 1.10. eines jeden Jahres. Maßgebend ist der Eingang der Bewerbung bei dem Amt für Lehrerbildung (AfL), nicht der Poststempel. Den Bewerbungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen beiliegen. Nachreichfristen für die Vorlage der Zeugnisse gelten für diesen Personenkreis nicht.

Die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie im Bereich "Aus- und Weiterbildung" unter "Referendariat". Die Formulare sind soweit wie möglich auszufüllen; Felder, die sich auf die Erste Staatsprüfung beziehen, bleiben frei. Außer dem Zeugnis der Diplom-Prüfung/Diplom II sind der Bewerbung zwecks Feststellung und Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im zweiten Unterrichtsfach auch das Zeugnis der Diplom-Vorprüfung/Diplom I sowie entsprechende Seminarscheine bzw. das Studienbuch beizufügen.

Nach positiver Feststellung der formalen und fachlichen Voraussetzungen und erfolgreicher Teilnahme an einer Eignungsüberprüfung, die durch ein vom AfL beauftragtes Studienseminar durchgeführt wird, wird die Bewerberin/der Bewerber in das Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst aufgenommen.

Aus einer positiv verlaufenen Eignungsüberprüfung ist jedoch kein Anspruch auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst abzuleiten; Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung sind vorrangig zu berücksichtigen.

Bei Einstellung erfolgt eine Anerkennung des universitären Diploms als gleichwertig der Ersten Staatsprüfung.

4. Gymnasiallehrkräfte auf Haupt- und Realschulstellen

Hierbei handelt es sich nicht um einen Quereinstieg im eigentlichen Sinn. Angesprochen sind Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt. Diese können sich in Mangelfachbereichen auch auf Stellen für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (HR) zur Einstellung in den Schuldienst bewerben.

Die aktuellen Mangelfächer im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen finden Sie unter Ziffer 2.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen schulbezogenen Stellenausschreibungen, die Sie in der Stellendatenbank unter „Informationen für Sie“ > „Stellenausschreibungen“ im Verfahren „schulbezogenes Ausschreibungsverfahren“ finden.

Innerhalb des landesweiten Ranglistenverfahrens (siehe im Menü „Lehrer/-innen“ bei „Einstellung von Lehrern“ als „Ausgebildete Lehrkraft“) können Sie Ihre Bereitschaft zum Antritt einer HR-Stelle in den Bewerbungsunterlagen vermerken.

© 2010 Hessisches Kultusministerium . Luisenplatz 10 . 65185 Wiesbaden