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Lehrerausbildung (27.03.2006)

Die Lehrerausbildung in Hessen orientiert sich an den verschiedenen Schulformen. Rechtliche Grundlage der Lehrerausbildung ist das Hessische Lehrerbildungsgesetz vom 1. Januar 2005. Danach gibt es folgende Lehrämter:

  • Lehramt an Grundschulen,
  • Lehramt an Hauptschulen und Realschulen,
  • Lehramt an Gymnasien,
  • Lehramt an beruflichen Schulen und
  • Lehramt an Förderschulen

Die Ausbildung für alle Lehrämter erfolgt an wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschulen und in einem 24-monatigen Vorbereitungsdienst an Studienseminaren und Ausbildungsschulen. Die wissenschaftliche Ausbildung endet mit der Ersten Staatsprüfung, die pädagogische Ausbildung endet mit der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter. Voraussetzung für ein Lehrerstudium ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife, für das Lehramt an beruflichen Schulen außerdem eine praktische Berufsausbildung von zwölf Monaten. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet das Amt für Lehrerbildung, Abt. I Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst in Kassel.

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfasst die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften, die allgemeine Didaktik der Grundschule, die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik für die Grundschule, musisch-ästhetische Bildung und Bewegungserziehung sowie ein Wahlfach einschließlich seiner Didaktik. Die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen berechtigt auch zum Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik und dem Wahlfach der Lehrkraft in den Hauptschulen, Realschulen und in den Gymnasien jeweils in den Klassen 5 und 6, sofern das Fach der Grundschule in der Sekundarstufe I fortgeführt wird.

Für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen sind die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften sowie mindestens zwei Unterrichtsfächer einschließlich ihrer Didaktik zu studieren. Die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen berechtigt auch zum Unterricht in der Sekundarstufe I der Gymnasien sowie zum Unterricht in den allgemein bildenden Fächern an beruflichen Schulen, soweit sie der Sekundarstufe I zuzuordnen sind.

Bei beiden Ausbildungsformen können die Studierenden das Unterrichtsfach bzw. die beiden Unterrichtsfächer aus einer Liste von 8 bzw. 21 Fächern wählen. Die Dauer für die entsprechenden Studiengänge beträgt dreieinhalb Studienjahre (sieben Semester).

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien erfolgt in zwei Unterrichtsfächern sowie in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften. Die Studiendauer beträgt viereinhalb Studienjahre (neun Semester). Die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien berechtigt auch zum Unterricht in den Hauptschulen und Realschulen sowie in den allgemeinbildenden Fächern der beruflichen Schulen.

Die wissenschaftliche Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen erfolgt für die gewerblich-technische Fachrichtung an der Technischen Universität in Darmstadt, für die kaufmännische Fachrichtung an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt oder an der Universität Kassel und für die landwirtschaftliche, hauswirtschaftliche und nahrungsgewerbliche Fachrichtung an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Die Dauer des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen beträgt fünf Studienjahre (zehn Semester). Die Befähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen berechtigt auch zum Unterricht in den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Darüber hinaus werden Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer an beruflichen Schulen an den Studienseminaren für berufliche Schulen ausgebildet.

Die Ausbildung für das Lehramt an Förderschulen beinhaltet ein grundständiges Studium von neun Semestern mit Schwerpunkt auf zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und einem Unterrichtsfach an den Universitäten Frankfurt oder Gießen oder ein viersemestriges Zusatzstudium an der Universität Gießen. Voraussetzung für dieses Zusatzstudium ist entweder die bereits erworbene Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen oder die Erste Staatsprüfung für eines dieser Lehrämter. Die Befähigung zum Lehramt an Sonderschulen berechtigt in jedem Falle auch zum Unterricht in den Grundschulen und in dem studierten Fach auch zum Unterricht in den Hauptschulen und Realschulen und in den besonderen Bildungsgängen der beruflichen Schulen.

Weitere Informationen zu den Lehramtsstudiengängen sind in folgender Publikation zu finden:
„Studieren in Hessen“
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Postfach 3260
65022 Wiesbaden

Als erstes Bundesland hat Hessen auch eine Online-Suchmaschine für Lehrerstellen, die auf dem Ausschreibungsweg vergeben werden, realisiert. Interessierte können in der Datenbank nach entsprechenden Angeboten recherchieren. Die Aktualisierung erfolgt täglich.

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Aktuelles

Wichtige Informationen rund ums Studium in Hessen erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Detaillierte Informationen bietet dabei der Studienführer Studieren in Hessen.

Links

Fit für den Lehrerberuf? Selbsterkundungsverfahren für Interessenten am Lehramtsstudium (Universität Potsdam / Deutscher Beamtenbund)