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Einstellung in den hessischen Schuldienst als Sozialpädagogin/-pädagoge oder Erzieher/in

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen haben einen Fachhochschulabschluss und werden für Eingangsstufen sowie für Vorklassen der Grundschulen, an den Klassen 1 der Schule für Lernhilfe, an Aufnahme- und Beobachtungsstufen bzw. an Grundstufen der Schulen für Praktisch Bildbare eingestellt.

Einstellungen von Erzieherinnen und Erziehern sowie staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule) können an Schulen für Praktisch Bildbare und Schulen für Körperbehinderte erfolgen. In Einzelfällen ist auch eine Einstellung an Ganztags- oder Tagesheimschulen möglich.

Für die Bewerbung benötigen Sie Formulare. Diese Unterlagen können Sie entweder direkt von dieser Seite herunterladen und ausdrucken oder Sie fordern sie per Postkarte oder E-Mail bei der folgenden Adressen an. Bitte vergessen Sie nicht, dabei Ihre Postanschrift zu vermerken.

Staatliches Schulamt
für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
und die Stadt Darmstadt
- Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) -
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
Internet: http://www.schulamt-darmstadt.hessen.de  (Menü: ZPM)
E-Mail: poststelle@da.ssa.hessen.de

Sowohl für die Neu- als auch für die Wiederbewerbung ist derselbe, einseitige Erfassungsbeleg zu verwenden. Informationen über die einzureichenden Unterlagen (Zeugnisse etc.) und weitere Hinweise können Sie dem jeweiligen Merkblatt entnehmen.

Download: Klicken Sie - in der Regel mit der rechten Maustaste: "Ziel (oder Verknüpfung) speichern unter ..." - auf das Symbol, um sich die Dokumente auf Ihren Rechner herunterzuladen.

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